Rahmenbedingungen
Ablauf einer Psychotherapie
Erstgespräch
Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Situation in Ruhe zu schildern. Dabei verschaffe ich mir einen ersten Eindruck und nehme eine erste diagnostische Einschätzung vor. Gleichzeitig erhalten Sie einen Einblick in meine Arbeitsweise.
Das Erstgespräch dient der ersten Orientierung und ist unverbindlich.
Probatorische Sitzungen
Diese Phase dient dazu, Ihre Beschwerden und deren Hintergründe unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrer Lebensgeschichte genauer zu verstehen, eine genaue diagnostische Einordnung vorzunehmen und gemeinsam Ziele für die Therapie zu entwickeln. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie sich in der therapeutischen Zusammenarbeit wohlfühlen und eine vertrauensvolle Basis entsteht.
In der Regel werden bis zu 5 probatorische Sitzungen von den Kostenträgern übernommen.
Antragstellung
Wenn sich im Verlauf der probatorischen Sitzungen ergibt, dass eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und angezeigt ist, erfolgt die Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle. Die hierfür notwendigen Unterlagen bereiten wir gemeinsam vor.
Nach Genehmigung kann die Behandlung im Rahmen der bewilligten Sitzungen fortgeführt werden.
Bei Selbstzahlenden ist keine Antragstellung erforderlich.
Psychotherapie
Im Anschluss beginnt die eigentliche psychotherapeutische Behandlung. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten.
In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) durchgeführt, die bei Bedarf in eine Langzeittherapie (60 bis 80 Sitzungen) überführt werden kann.
Termine können online oder vor Ort in der Praxis wahrgenommen werden.
Kosten Psychotherapie & Coaching
Die Abrechnung einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und den Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, gültig ab 01.07.2024.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe & Heilfürsorge
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und Heilfürsorge übernommen. Der Umfang der Erstattung ist jedoch abhängig von Ihrem individuellen Tarif.
Werden die Kosten im Einzelfall nicht bzw. nicht in voller Höhe übernommen, verpflichten Sie sich, die ggf. entstehenden Mehrkosten als Eigenanteil privat zu tragen.
Tipp: Besprechen Sie bereits vor Beginn der Therapie mit Ihrem Kostenträger die Erstattungsmöglichkeiten.
Selbstzahlende
Wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen, ist keine Genehmigung durch Krankenkasse oder andere Kostenträger erforderlich. Die Behandlung wird nicht bei der Krankenkasse dokumentiert und es erfolgt keine Weitergabe von Diagnosen an Versicherungen. Zudem besteht mehr Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung der Behandlung.
Kosten: 134€ / 50Minuten
Coaching
Da Coaching keine heilkundliche Leistung ist, erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt privat. Umfang und Frequenz werden individuell abgestimmt.
Kosten: 134€ / 50 Minuten
